Ganzheitliche & innovative
Steuerberatung in Bad Honnef

Dipl. Finanzwirt Alfred P. Röhrig

Wir bieten Ihnen selbstverständlich die branchenüblichen Leistungen einer Steuerberaterkanzlei in Form der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung, der Erstellung des Jahresabschlusses und der Fertigung von sämtlichen Steuererklärungen an.

Wir beraten Sie jedoch darüber hinaus auch kreativ und möglichst steuerneutral bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens.

Daneben planen wir gemeinsam mit Ihnen auch gerne die Veräußerung Ihres Unternehmens bzw. die Übertragung Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge auf Ihre Nachfolgegeneration.

Unsere Philosophie: Bei uns stehen SIE als Mandant im Mittelpunkt

Ihr Spezialist in der gestaltenden Steuerberatung

In diesem Rahmen beraten wir gerne unsere Mandanten im kompletten Großraum Köln, Bonn und Koblenz, aber selbstverständlich auch andere Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare bei deren Gestaltungsüberlegungen. Die nachfolgenden Schwerpunktthemen im Rahmen der gestaltenden Steuerberatung begleite ich bereits seit über 30 Jahren durch zahlreiche Fachveröffentlichungen in Fachzeitschriften und in Form der Durchführung entsprechender Seminare. Hierbei habe ich mich darauf spezialisiert, die nachfolgenden Mandantengruppen bei sämtlichen Fragestellungen kompetent und zielorientiert zu begleiten. Unsere Steuerkanzlei ist  für unsere Mandanten tätig.

Meine aktuellen Vortragsthemen

Die nachfolgenden Vortragsthemen trage ich für Steuerberaterkammern, Steuerberaterverbände, Verlage, eine Fachhochschule und verschiedene Fortbildungsinstitute vor:

  • In jedem Quartal in 9 Städten: Aktuelles Ertragsteuerrecht
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge: Aktuelle ertragsteuerliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
  • Fachberater für Heilberufe: Aktuelle ertragsteuerliche Fragen zum Arztmandat
  • Fachberater für Heilberufe: Gemeinsam mit einem Fachanwalt für Medizinrecht „Das Arztmandat im Spannungsfeld von Medizin- und Steuerrecht“
  • Gestalten Sie auf der Basis des neuen Realteilungserlasses
  • Die vermögensverwaltende Personengesellschaft
  • Aktuelle ertragsteuerliche Fragen für Grundstückseigentümer
  • Aktuelle ertragsteuerliche Fragen zur Personengesellschaft
  • Was ist bei der Gründung eine Agentur für Design steuerlich zu beachten?
  • Verlustausgleichsbeschränkungen nach § 15a EStG

Meine aktuellen Veröffentlichungen in der Fachpresse

Neben meinen Fachvorträgen zum Thema Steuerrecht finden Sie auch viele Fachartikel in anerkannten Fachzeitschriften von mir. Anbei ein Auszug von aktuellen Fachpresse-Veröffentlichungen:

  • Erhebliche Gefahren bei der Praxisveräußerung und bei der Praxiseinbringung, PFB 2018, 91
  • Vorsicht bei Laborgemeinschaften, PFB 2018, 121
  • Steuerfalle für die verbliebenen Gesellschafter beim Tod eines Mitgesellschafters, PFB 2018, 208
  • Gewerbesteuerliche Fallen für Freiberufler durch Abfärbung, PFB 2018, 246
  • Die Zulassung als Kassenarzt aus ertragsteuerlicher Sicht, PFB 2018, 265
  • Was darf ein Freiberufler nach der Praxisveräußerung beruflich noch machen, PFB 2018, 294
  • Die Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter vor der Veräußerung einer Praxis, PFB 2018, 319
  • Gestaltungsmodelle für Praxisumstrukturierungen, Sonderausgabe der Fachzeitschrift, PFB 2018
  • Vorsicht bei der steuerlichen Beurteilung von MVZ-Gründungsverträgen, PFB 2019, 3 und taxnews-Mandantenbrief 1-2019
  • Die Erstellung des Mandantenbriefs der taxnews-GmbH (6x jährlich)
  • Die Nachfolge in eine Einzelpraxis, PFB 2019, 189 – gemeinsam mit dem FA für Medizinrecht Gerrit Tigges, Düsseldorf
  • Der Einstieg eines Arztes in eine bestehende BAG - gemeinsam mit dem FA für Medizinrecht Gerrit Tigges, Düsseldorf
  • Die Umwandlung einer BAG in eine GmbH, PFB 2019, 244 - gemeinsam mit dem RA Tigges, FA für Medizinrecht, Düsseldorf
  • Eingliederung einer Zuweiserpraxis, Verfasser: RA Gerrit Tigges, FA für Medizinrecht / StB Alfred P. Röhrig, Steuerberater
  • Aufspaltung von Berufsausübungsgemeinschaften, Realteilung und die Sperrfristklausel, Verfasser: StB Röhrig und RA Gerrit Tigges
  • Bei freiberuflichen Personengesellschaften dringend ein Mehr-Konten-Modell vereinbaren, Verfasser: Alfred P. Röhrig, Fachbeitrag vom 4.10.2019 auf der Homepage IWW PFG
  • Die doppelte Höchststrafe für eine verunglückte Realteilung, Praxisfreiberufler-Beratung, 2020, 2

Aktuelles im Überblick

Personengesellschaften

Voraussetzung für den Eintritt von Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht ist die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Dies gilt für mitarbeitenden Gesellschafter, z. B. Kommanditisten einer KG, ebenso wie für alle anderen Tätigen auch.

Eines unserer 3 Spezialgebiete bei der Beratung von Unternehmen ist die Gründung und die laufenden Beratung von Personengesellschaften. Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick zur Gründung von Personengesellschaften bieten

Die Ausgangssituation und das Ziel der Beteiligten A und C betreiben gemeinsam ein gewerbliches Unternehmen in der Rechtsform der GbR. C möchte ihren Anteil an dem Unternehmen zum Jahreswechsel 2018 / 2019 an A veräußern.

Ärzte & Privatkliniken

Grundlage der nachfolgenden Hinweise sind die Äußerungen des Bundesministeriums für Finanzen in Form des BMF-Schreibens vom v.12.2.2009, BStBl 2009 I, 398.

Bei dem sog. Mischmodell bringt der Arzt seine Einzelpraxis – vermeintlich nach
20 UmwStG – in seine MVZ-GmbH ein. Die Einbringung in die GmbH erfolgt in der Weise, dass er sein gesamtes BV auf die GmbH überträgt, jedoch ohne den Kassensitz...

Freiberufler & Agenturen

Vorweghinweise In der Praxis stellt sich zunehmend die Frage, wie Fallgestaltungen zu beurteilen sind, bei den Freiberufler ihre Praxis veräußern möchte, aber gleichzeitig noch weiter tätig sein wollen.

In zahlreichen Gesellschaftsverträgen von Gemeinschaftspraxen ist geregelt, dass der Gesellschaftsanteil beim Tod eines Gesellschafters von den Erben an die verbleibenden Gesellschafter entgeltlich übertragen werden muss.